Behandlungskosten und Abrechnungsweise

Liebe Patientin, lieber Patient.

Es gibt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH).

Dabei handelt es sich jedoch lediglich um ein Verzeichnis, nicht um eine Gebührenordnung. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend und wurde seinerzeit lediglich aus statistischen Erhebungen zusammengestellt, um Privatversicherungen Anhaltspunkte über durchschnittliche Abrechnungshöhen zu geben. Leider ist dieses Verzeichnis danach nur zum Teil aktualisiert worden, dient jedoch trotzdem heute noch einigen Privatversicherungen und auch den Beihilfen als Erstattungsgrundlage. In meiner Praxis rechne ich nach den Ziffern des GebüH ab. Da es sich dabei um ein stark veraltetes Verzeichnis handelt, übersteigen die unten genannten Gebühren in einigen Fällen den Rahmen einiger GebüH - Ziffer.

Das kann in der Praxis dazu führen, dass z. B. Privat- bzw. Beihilfeversicherte nur eine teilweise Erstattung meiner Rechnung erfahren, obwohl die Berechnung unter Benennung der Gebührenziffern nach GebüH erfogt ist.

Außerdem kann es auch vorkommen, dass bestimmte Ziffernkombinationen nicht vollständig erstattet werden.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Leistungen des Heilpraktikers in der Regel nicht.

Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung von Ihnen zu begleichen sind.

Dieses kann nach der Behandlung in bar oder per EC-Karte erfolgen.

Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt worden sind, werden mit einer Ausfallpauschale von 50% der Behandlungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die jeweils erforderlichen Maßnahmen und der Kostenrahmen werden erörtert.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.

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